Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Im Rahmen dieser Förderung werden der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus
+ Biomasse-Wärmeerzeugern
+ Wärmepumpen
+ Solarkollektoranlagen, deren Wärme zu über 50 Prozent für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird, bei KMU mit 55% bzw. bei größeren Unternehmen mit 45% der Investitions(mehr)kosten bis 10 Mio. € Zuschusshöhe gefördert.
Zu den förderfähigen Investitions(mehr)kosten zählen neben den Wärmeerzeugern insbesondere:
+ Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger,
+ Brennstoffsilos für Biomasseheizungen (Hackschnitzel, Späne, Pellets),
+ Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenke(n), im Falle einer Wärmepumpe auch die Anbindung an eine oder mehrere erneuerbare Wärmequellen,
+ Aufständerung und Unterkonstruktion für Solarkollektoren,
+ notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Einrichtung der Biomasseanlage oder Wärmepumpe (z.B. Fundament oder Einhausung),
+ die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen.
Zu den als Nebenkosten förderfähigen Ausgaben zählen darüber hinaus Kosten für Machbarkeitsabschätzungen und Planungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer beantragten Maßnahme sowie Installations- und Montagekosten.